Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Haus Haldeck

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01.08.2026 in Kraft.

Hinweis zum Betreiberwechsel
Zum 01.04.2026 wurde der Betrieb des Hauses Haldeck von einem bisher verantwortlichen gemeinnützigen Verein auf die Kollektiv Haldeck GmbH übertragen.
Die Kollektiv Haldeck GmbH übernimmt ab diesem Zeitpunkt den Betrieb des Hauses sowie die Organisation der Buchungen über das Online-Buchungssystem.
Bereits vor diesem Datum abgeschlossene Buchungen behalten ihre Gültigkeit zu den jeweils zum Buchungszeitpunkt vereinbarten Konditionen. Einzelheiten hierzu sind in Ziffer 3.6 (Übergangsregelung für Buchungen vor dem 01.04.2026) geregelt.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Kollektiv Haldeck GmbH mit Sitz in Berlin, Pettenkofer Str. 11, 10247 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter der Nummer HRB 283776, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 137/392/51281, gesetzlich vertreten durch Anna-Lara Mirjam Schilling, Kim Maren Biehlman, Dr. med. Hendrik Thien, Dr. med Luisa Margarete Rothe (im Folgenden „Betreiber“), als Betreiber der Immobilie „Haus Haldeck“ und des Online-Buchungstools und regeln das Vertragsverhältnis mit Gästen und Organisationen, die Buchungen vornehmen. Das Objekt „Haus Haldeck” befindet sich in Haldeckstrasse 3, in 79737 Herrischried-Hornberg, Baden-Württemberg, (das „Haus”).

Der Vertrag über die Beherbergung oder die tägliche Nutzung kommt durch die Online-Buchung oder einen per E-Mail zugesendeten Vertrag zustande, indem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Hausordnung mit einem Klick akzeptiert werden, sowie durch den Erhalt der Buchungsbestätigung. Die AGB gelten sowohl für Verbraucher (B2C) als auch für soziale/öffentliche Einrichtungen, Vereine, Institutionen und andere gewerbliche Kunden (B2B), die die Unterkunft buchen. Die jeweils gültige Preisliste („Preisliste”) und die Hausordnung („Hausordnung”) sind Bestandteil des Vertrages. Im Falle von Widersprüchen haben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang; die Preise richten sich nach der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preisliste.

Daher vereinbaren die Parteien unter Berücksichtigung der hierin enthaltenen gegenseitigen Vereinbarungen Folgendes:

1. Parteien, Eigentum und Umfang
1.1 Parteien. Betreiber ist die Kollektiv Haldeck GmbH mit Sitz in Berlin, Pettenkofer Str. 11, 10247 Berlin, HRB 283776, USt-IdNr. 137/392/51281, vertreten durch GeschäftsführerInnen: Anna-Lara Mirjam Schilling, Kim Maren Biehlman, Dr. med. Hendrik Thien, Dr. med Luisa Margarete Rothe. Gast ist die natürliche oder juristische Person, die im Online-Buchungstool eine Buchung vornimmt („Gast„).

1.2 Objekt. Das Vertragsobjekt ist das „Haus Haldeck„, Haldeckstrasse 3, in 79737 Herrischried-Hornberg, Baden-Württemberg, einschließlich der jeweils in der Buchungsbestätigung genannten Ausstattungen und Annehmlichkeiten.

1.3 Leistungsumfang. Kurzfristige Überlassung des gesamten Hauses zur Beherbergung, optional tageweise Nutzung (Mo–Do) ohne Übernachtung, sowie Nebenleistungen (z.B. Brennholz). Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Buchungsbestätigung und der Preisliste.

1.4 Nutzergruppen. Die AGB gelten für Verbraucher sowie für soziale/öffentliche Organisationen, Vereine, Institutionen und sonstige Geschäftskunden.

1.5 Einbeziehung weiterer Regelungen. Preisliste und Hausordnung werden durch Bezugnahme einbezogen. Bei Widerspruch gehen diese AGB vor; die Preisliste regelt Preise in der zum Buchungszeitpunkt gültigen Fassung.

2. Online-Buchung und Vertragsabschluss

2.1 Buchungskanal. Buchungen erfolgen über das Online-Buchungstool der Website Haus-Haldeck.de, sowie auf den folgenden Buchungsportalen: gruppenhaus.de, ggf. weitere. Auch ein per Mail zugesandter Vertrag kann eine Buchung begründen. Telefonische/E-Mail-Anfragen begründen keinen Vertrag, es sei denn, der Betreiber bestätigt die Buchung ausdrücklich schriftlich.

2.2 Buchungsschritte. Der Gast wählt Reisedaten und Personenzahl (Erwachsene/Kinder). Die Buchungsübersicht zeigt die gewählte Rate (soziale Nutzung oder private Nutzung), personenbezogene Übernachtungspreise, etwaige Mindestentgelte sowie den Mindestaufenthalt (2 Nächte, ausgenommen Tagesnutzung Mo–Do in den Monaten April–September).
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass verbrauchsabhängige Kosten (Strom, Wasser, Brennholz) sowie die kommunale Kurtaxe zusätzlich zum Übernachtungspreis berechnet werden und nach dem Aufenthalt in einer Schlussrechnung ausgewiesen werden.
Für die soziale Nutzung sind geeignete Nachweise über die Organisation (z. B. Vereins- oder Mitgliedsnachweis) und den Aufenthaltszweck anzugeben. Die Definition sozialer Gruppen ist der Preisliste bzw. der Website zu entnehmen. Gesonderte Anfragen zur sozialen Nutzung bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2.3 Pflicht-Checkboxen. Erforderlich sind: Zustimmung zu AGB und Hausordnung; Kenntnisnahme des Ausschlusses des Widerrufsrechts für Beherbergungsleistungen zu bestimmten Terminen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB); Einwilligung, das hinterlegte Zahlungsmittel für Nachbelastungen nach dem Aufenthalt zu nutzen.

2.4 Vertragsschluss. Mit Absenden der Buchungsanfrage („Reservieren“) gibt der Gast ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages ab.

Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung des Betreibers per E-Mail oder über das Online-Buchungssystem zustande. Unverbindliche Reservierungen oder Optionen ohne Bestätigung begründen keinen Vertrag. Für das Mietverhältnis ist einzig und allein der schriftliche Mietvertrag maßgebend. Die Informationen auf dieser Website sind als unverbindliche Hinweise und nicht als rechtlich bindendes Angebot zu verstehen. Wir senden Ihnen einen Mietvertrag zu, der mit einer Reservierung einhergeht. Nach 7 Tagen erlischt diese Reservierung.

2.5 Sprache und Unterlagen. Die Vertragssprache ist Deutsch und bei Bedarf auch Englisch. Die Buchungsbestätigung enthält wesentliche Vertragsinhalte, den Gesamt-Basispreis, An- und Restzahlungsfristen, Stornobedingungen und Links zu AGB/Hausordnung/Preisliste.

3. Preise, Steuern, und was enthalten ist

3.1 Preise und Steuern. Alle Preise sind Bruttoendpreise. Rechnungen weisen die Umsatzsteuer nach den jeweils geltenden Sätzen aus (derzeit: 7 % für Beherbergung; 19 % für sonstige/abgrenzbare Nebenleistungen, vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen).

3.2 Tarifmodelle. „Soziale Nutzung“ und „Private Nutzung“ mit personenbezogenen Übernachtungspreisen; Mindestübernachtungspreise: 225,00 € (sozial) bzw. 300,00 € (privat) pro Nacht; Mindestaufenthalt 2 Nächte bei Übernachtungen; gesonderte Tages Nutzungsraten Mo–Do (ohne Übernachtung).

3.3 Verbrauchskosten (nicht im Basispreis enthalten).
Die Kosten für Strom, Wasser und Brennholz sind nicht im Übernachtungspreis enthalten und werden nach dem tatsächlichen Verbrauch bzw. der tatsächlichen Nutzung gesondert abgerechnet.
Die in der Preisliste ausgewiesenen Verbrauchspreise können aufgrund von Änderungen der Energie-, Wasser-, Beschaffungs- oder sonstigen Bezugskosten angepasst werden. Maßgeblich für die Abrechnung sind die zum Zeitpunkt des Aufenthalts gültigen und vom Betreiber veröffentlichten Verbrauchspreise.

Der bei Vertragsschluss vereinbarte Übernachtungspreis bleibt hiervon unberührt.
Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser AGB gelten folgende Preise:

  • Strom 0,60 € pro kWh;
  • Wasser 8,00 € pro m³;
  • Brennholz 35,00 € pro Kiste;

Abrechnung gemäß Ziffer 4.

3.4 Kurtaxe. Die kommunale Kurtaxe wird pro Person und Nacht gem. der jeweils gültigen Satzung der Gemeinde erhoben (Erwachsenen-/Kinder-Sätze). In der Preisliste können Beispielwerte genannt sein; verbindlich sind die bei Aufenthalt geltenden Gemeindesätze.

3.5 Zahlungsweise und Rechnungsstellung. Die Abrechnung erfolgt nach dem Aufenthalt in Form einer Abschlussrechnung. Diese umfasst den Übernachtungspreis, verbrauchsabhängige Kosten (z.B. Strom, Wasser, Brennholz), die kommunale Kurtaxe sowie gegebenenfalls zusätzliche Kosten gemäß diesen AGB.

3.6 Inklusiv-/Exklusivleistungen. Inklusive ist die Nutzung des Hauses und der in der Buchungsbestätigung/Objektbeschreibung aufgeführten Ausstattungen. Nicht enthalten sind insbesondere Verbrauchskosten, Kurtaxe, Zusatzreinigung, Schäden, Ersatzbeschaffungen und sonstige nachträgliche Kosten gem. Preisliste.

3.7 Übergangsregelung für Buchungen vor dem 01.04.2026
Aufgrund eines Trägerwechsels vom bisherigen gemeinnützigen Verein zur Kollektiv Haldeck GmbH gelten für alle bis einschließlich 31.03.2026 verbindlich vorgenommenen Buchungen weiterhin die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Konditionen.

Für diese Buchungen gelten folgende personenbezogenen Übernachtungspreise:

  • Erwachsene: 11,00 € pro Person und Nacht
  • Kinder: 6,00 € pro Person und Nacht

Zusätzlich werden folgende verbrauchsabhängige Kosten berechnet:

  • Strom: 0,50 € pro kWh
  • Wasser: 6,00 € pro m³
  • Brennholz: 30,00 € pro Kiste

Für diese Buchungen findet keine Unterscheidung zwischen sozialer und privater Nutzung statt.

Mit dem Betreiberwechsel ist die Kollektiv Haldeck GmbH umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuer wird vom Betreiber abgeführt, jedoch nicht zusätzlich auf die Gäste umgelegt, sodass sich für die betroffenen Buchungen keine Preisänderung ergibt.

Für alle Buchungen ab dem 01.04.2026 gelten ausschließlich die in diesen AGB sowie in der jeweils gültigen Preisliste festgelegten Preise und Tarifmodelle.

4. Zahlungsbedingungen und Abrechnung

4.1 Zahlungsweise. Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung durch den Betreiber. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung ohne Abzug per Überweisung zu begleichen.

4.2 Zahlungsmittel. Zahlungen erfolgen ausschließlich per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto des Betreibers.

4.3 Erfassung variabler Kosten. Beim Check-out oder zeitnah danach werden die Zählerstände für Strom und Wasser durch die Vor-Ort-Betreuung erfasst. Die Verbrauchskosten werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet. Ebenso wird die Anzahl der verbrauchten Brennholzkisten festgestellt und abgerechnet.

4.4 Kurtaxe und Abschlussrechnung. Die Kurtaxe wird anhand der tatsächlichen Anzahl der Übernachtungsgäste und der Aufenthaltsdauer gemäß der geltenden Satzung der Gemeinde berechnet. Alle Kosten – Übernachtungspreis, Verbrauchskosten, Kurtaxe sowie gegebenenfalls Zusatzkosten – werden in einer einheitlichen Abschlussrechnung zusammengefasst.

4.5 Zusatzkosten. Bei übermäßiger Verschmutzung, nicht ordnungsgemäß hinterlassenen Räumen oder verursachten Schäden am Gebäude, Inventar oder Außenbereich behält sich der Betreiber vor, die hierfür entstehenden Reinigungs-, Reparatur- oder Ersatzkosten nach tatsächlichem Aufwand zusätzlich in Rechnung zu stellen.

5. Ankunft, Abreise und Zugang
5.1 Zeiten. Check-in ab 15:00 Uhr am Anreisetag; Check-out bis 11:00 Uhr am Abreisetag. Früher Check-in/später Check-out nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung; hierfür können Entgelte anfallen.

5.2 Schlüssel/Anreiseinformationen. Schlüsselübergabe und -rückgabe nach den mitgeteilten Anweisungen. Bei Schlüsselverlust trägt der Gast die tatsächlichen Ersatzkosten (einschließlich ggf. Schließanlagentausch).

5.3 Vor-Ort-Kontakt. Frau Neher, für Einweisungen, Besichtigungen nach Terminvereinbarung und operative Belange (Kontaktdaten werden nach bestätigter Buchung übermittelt)

6. Belegung, Nutzung und besondere Bedingungen

6.1 Belegung. Maximalbelegung: 25 Personen. Eine höhere Belegung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung und kann an Bedingungen (z.B. Zusatzentgelte, Sicherheitsunterweisung) geknüpft sein.

6.2 Nutzungszweck. Beherbergung und damit verbundene übliche Nutzung. Feiern/Veranstaltungen sind „im normalen Rahmen“ erlaubt, unter Beachtung der Hausordnung, Ruhezeiten, Kapazitätsgrenzen und ggf. erforderlicher Genehmigungen. Gewerbliche/öffentliche Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

6.3 Untervermietung/Abtretung. Eine Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne Zustimmung unzulässig. Die Buchung gilt für die benannte Gruppe; ein Wechsel des Hauptvertragspartners bedarf der Zustimmung.

6.4 Jugendgruppen. Es ist eine volljährige verantwortliche Leitungsperson vor Ort erforderlich, die die Einhaltung der Regeln und gesetzlichen Aufsichtspflichten sicherstellt.

6.5 Nutzung der Selbstversorgerküche und Lebensmittelhygiene. Das Haus Haldeck wird als Selbstversorgerhaus betrieben. Die Zubereitung, Lagerung und der Verzehr von Lebensmitteln erfolgen eigenverantwortlich durch die Gäste. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Beeinträchtigungen, die durch unsachgemäße Lagerung, Zubereitung oder den Verzehr mitgebrachter Lebensmittel entstehen. Die Gäste sind verpflichtet, bei der Nutzung der Küche auf Hygiene, Sauberkeit und ordnungsgemäße Lagerung von Lebensmitteln zu achten. Lebensmittelreste sind vor Abreise zu entfernen und verderbliche Lebensmittel ordnungsgemäß zu entsorgen.

7. Nachtruhe, Verhalten und Hausordnung

7.1 Ruhezeiten. 22:00–07:00 Uhr. Nach 22:00 Uhr keine verstärkte/laute Musik im Außenbereich; Rücksichtnahme auf Nachbarschaft und örtliche Lärmschutzbestimmungen.

7.2 Rauchen. In Innenräumen streng verboten; im Außenbereich erlaubt, ordnungsgemäße Entsorgung vorausgesetzt.

7.3 Grill/Feuerstelle. Nutzung gemäß Sicherheitsregeln und lokalen Vorgaben (siehe Hausordnung).

7.4 Verbindlichkeit. Die Hausordnung ist zwingend einzuhalten. Wesentliche Verstöße können Abmahnungen, Zusatzentgelte und in gravierenden Fällen eine fristlose Beendigung ohne Erstattung rechtfertigen.

8. Reinigung, Schäden und zusätzliche Kosten

8.1 Pflichten bei der Abreise. Das Haus ist ordentlich zu hinterlassen; Geschirr reinigen und einräumen; Abfall nach lokalen Vorgaben trennen/entsorgen; Fenster/Türen schließen; Heizung/Licht gemäß Anweisung einstellen. Siehe Checkliste-Abreise.

8.2 Zusatzkosten. Bei unzureichender Reinigung/Ordnung, fehlerhafter Abfallentsorgung oder Schäden (einschl. Fahrlässigkeit, z.B. offen gelassene Fenster) kann der Betreiber die tatsächlichen Kosten für Reinigung, Reparatur, Ersatz und erforderliche Ausfallzeiten berechnen.

8.3 Anzeigepflicht. Mängel/Schäden sind während des Aufenthalts unverzüglich zu melden.

9. Stornierungen, Nichterscheinen und Weitervermietung

9.1 Stornierung durch den Gast. Gemäß Preisliste gelten folgende Stornierungsbedingungen:

  • bis 3 Monate vor Anreise: kostenfrei, Bearbeitungsgebühr 50 €
  • 3 Monate bis 1 Monat vor Anreise: 50 % des Gesamtpreises (Übernachtungspreis)
  • ab 30 Tagen bis 14 Tagen vor Anreise: 75% des Gesamtpreises (Übernachtungspreis)
  • 13 Tage vor Anreise sowie Nichterscheinen: 100 % des Gesamtpreises (Übernachtungspreis)

Sollte der Gast am Anreisetag bis 23:00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Betreiber als beendet. Der Betreiber ist anschließend berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu vergeben.
Eine anteilige Rückerstattung bei vorzeitiger Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

9.2 Weitervermietung. Der Betreiber bemüht sich um eine Weitervermietung stornierter Zeiträume und rechnet gesetzlich geschuldete Anrechnungen (Nettoerlöse abzüglich Kosten) an.

9.3 Widerrufsrecht. Für Verbraucher gilt das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen nicht für Beherbergungsleistungen zu bestimmten Terminen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Dieser Ausschluss wird im Buchungsprozess angezeigt und bestätigt.

10. Stornierung durch den Betreiber und höhere Gewalt

10.1 Kündigung durch den Betreiber. Der Betreiber kann aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, erforderlichen Renovierungsarbeiten, Sicherheitsrisiken, erheblichen Sachschäden am Objekt oder Zahlungsverzug. Bereits gezahlte Beträge werden erstattet; weitergehende Ansprüche (z.B. Reisekosten) sind ausgeschlossen, sofern den Betreiber kein Verschulden trifft.

10.2 Umbuchung. Soweit zumutbar, können Umbuchungsoptionen angeboten werden.

11. Haftung und Pflichten der Gäste

11.1 Haftung des Gastes. Der Gast haftet für Schäden, die er/sie, Mitreisende oder Besucher verursachen. Eltern/Erziehungsberechtigte haften für Minderjährige unter ihrer Aufsicht.

11.2 Haftung des Betreibers. Der Betreiber haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Der Betreiber haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Keine Haftung für Fremdleistungen Dritter, die nicht vom Betreiber erbracht werden. Zwingende gesetzliche Haftung (z.B. Produkthaftung) bleibt unberührt.

11.3 Sicherheit. Sicherheitsanweisungen sind zu befolgen; Fluchtwege freizuhalten; Rauchmelder/Brandschutzeinrichtungen dürfen nicht manipuliert werden; Brandschutzvorschriften sind einzuhalten.

11.4 Wertsachen. Für die Sicherung von Wertsachen ist der Gast verantwortlich; eine Verwahrung erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

11.5 Naturereignisse und Witterung. Das Haus Haldeck befindet sich in einer ländlichen und naturnahen Umgebung. Witterungsbedingte Einschränkungen (z. B. Schnee, Eis, Sturm, umgestürzte Bäume oder eingeschränkte Zufahrten) können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Beeinträchtigungen oder Verzögerungen, die auf solche Naturereignisse zurückzuführen sind, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Betreibers vorliegt.

11.6 Versorgungsausfälle. Vorübergehende Ausfälle oder Einschränkungen der Strom-, Wasser-, Heizungs-, Internet- oder Telekommunikationsversorgung, die durch externe Versorgungsunternehmen, Wartungsarbeiten oder höhere Gewalt verursacht werden, begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Mietminderung, sofern diese nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Betreibers verursacht wurden.

11.7 Nutzung des Außenbereichs und Verkehrssicherung. Die Nutzung von Außenanlagen, Wegen, Zufahrten, Treppen, Feuerstellen und sonstigen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Insbesondere bei winterlichen Bedingungen (Schnee, Eisglätte) oder bei feuchtem Untergrund ist besondere Vorsicht geboten. Der Gast ist verpflichtet, sich und seine Mitreisenden entsprechend umsichtig zu verhalten.

12. Nutzung des WLAN-Zugangs
12.1 WLAN-Nutzung: Der Betreiber stellt in seiner Unterkunft einen WLAN-Internetzugang zur Verfügung. Gäste dürfen diesen während ihres Aufenthalts nutzen. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. Der Betreiber übernimmt keine Garantie für Verfügbarkeit, Funktion oder Geschwindigkeit des Internets. Der Zugang kann jederzeit eingeschränkt oder gesperrt werden, z. B. bei missbräuchlicher Nutzung oder zur Vermeidung rechtlicher Risiken. Bestimmte Seiten (z. B. gewaltverherrlichende, pornografische oder kostenpflichtige Inhalte) können gesperrt werden.

12.2 Zugangsdaten. Der Zugang ist passwortgeschützt. Login-Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Gäste müssen ihre Zugangsdaten vertraulich behandeln. Der Betreiber kann die Zugangsdaten jederzeit ändern.


12.3 Sicherheit und Haftung. Das WLAN dient nur dem Internetzugang. Virenschutz oder Firewall sind nicht enthalten. Der Datenverkehr ist unverschlüsselt und kann eventuell von Dritten mitgelesen werden. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden an Geräten durch WLAN-Nutzung haftet der Betreiber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

13. Datenschutz und Kommunikation

13.1 Datenschutz. Es gilt die gesonderte Datenschutzerklärung für das Online-Buchungstool und die gesetzliche Gästeanmeldung/Kurtaxe-Verarbeitung.

13.2 Kommunikation. Der Gast willigt in die Kontaktaufnahme zur Buchungsabwicklung ein. Marketingkommunikation erfolgt nur mit gesonderter Einwilligung.

13.3 Plattform/Verbraucherstreitbeilegung. Universalschlichtungsstelle des Bundes* – Zentrum für Schlichtung e.V. https://www.evz.de/einkaufen-internet/adr/schlichtungsstellen-deutschland/allgemeine-verbraucherschlichtungsstellen.html

Der Betreiber ist nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher- schlichtungsstelle teilzunehmen.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Kaufleuten und B2B-Kunden sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

14.2 Abtretung. Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertrag durch den Gast bedarf der Zustimmung des Betreibers.

14.3 Schrift-/Textform, Nachweise. Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform. Zeitstempel/Bestätigungen des Online-Buchungstools dienen als Nachweis der Zustimmung/Annahme.

14.4 Versionierung und Mitteilungen. Diese AGB treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung in Kraft. Aktualisierte Fassungen werden im Online-Buchungstool/auf der Website veröffentlicht und gelten für künftige Buchungen. Für bestehende Buchungen gelten die bei Vertragsschluss einbezogenen AGB; bei wesentlichen Änderungen informiert der Betreiber die betroffenen Gäste in Textform.

Hausordnung – Haus Haldeck

Präambel.

Gültigkeitsdatum: Diese Richtlinie tritt am 01.04.2026 in Kraft.

Diese Hausordnung gilt für alle Gäste und Besucher des Haus Haldeck und ist als verbindlicher Bestandteil des Buchungsvertrags anzuerkennen. Verstöße können Abmahnungen, Zusatzentgelte oder in gravierenden Fällen die sofortige Beendigung des Aufenthalts nach sich ziehen.

Daher vereinbaren die Parteien unter Berücksichtigung der hierin enthaltenen gegenseitigen Vereinbarungen Folgendes:

1. Zweck und Anwendbarkeit

Die Hausordnung bezweckt die sichere, ordentliche und rücksichtsvolle Nutzung des Hauses und gilt für sämtliche Gäste und Besucher. Mit der Online-Buchung wird die Hausordnung als Vertragsbestandteil verbindlich akzeptiert.

2. Kontakt, Notfälle und Vor-Ort-Unterstützung

Vor-Ort-Kontakt: Jessica Neher, Tel. 01520 473 81 04 (für Check-in/Check-out, Zählerablesungen, Einweisungen und dringende Anliegen).

Notrufnummern: Polizei 110, Feuerwehr/Rettung 112.

Objektanschrift für Notfälle: Haldeckstraße 3, 79737 Herrischried-Hornberg

3. Ankunft, Abreise und Schlüsselübergabe

Check-in ab 15:00 Uhr; Check-out bis 11:00 Uhr.

Schlüssel sind nach Anweisung zu übernehmen und zurückzugeben; eine unbefugte Vervielfältigung ist untersagt.

Schlüsselverlust ist unverzüglich zu melden; die Ersatzkosten (einschließlich ggf. Schließanlagentausch) trägt der Gast.

4. Belegung und Besucher

Maximal 30 Personen dürfen sich gleichzeitig im Haus aufhalten, es sei denn, eine schriftliche Genehmigung liegt vor.

Alle Übernachtungsgäste sind zu registrieren; korrekte Angaben zu Erwachsenen/Kinderzahlen für die Kurtaxe sind erforderlich.

Besucher sind nur im Rahmen der Kapazität erlaubt und haben diese Hausordnung einzuhalten; der verantwortliche Gast haftet für deren Verhalten.

5. Ruhezeiten und Rücksichtnahme auf Nachbarn

Ruhezeiten: 22:00–07:00 Uhr.

Nach 22:00 Uhr keine verstärkte/laute Musik im Außenbereich; bei Musik im Innenbereich sind Fenster/Türen geschlossen zu halten; der allgemeine Geräuschpegel ist zu reduzieren.

Rücksichtnahme ist jederzeit zu wahren; örtliche Lärmschutzvorgaben sind einzuhalten.

6. Partys, Veranstaltungen und besondere Nutzungen

Feiern „im normalen Rahmen“ sind zulässig, sofern Ruhezeiten und Kapazitäten beachtet werden.

Veranstaltungen, die die normale Nutzung überschreiten oder mehr als 30 Personen umfassen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung; Bedingungen (Endzeiten, Sicherheit, Reinigungsplan) können auferlegt werden.

Gewerbliche/öffentliche oder genehmigungspflichtige Veranstaltungen sind vorab zu genehmigen; der Gast ist für etwaige Genehmigungen und die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen verantwortlich.

7. Rauchen, Feuer und Grill/Feuerstelle

Rauchen ist in sämtlichen Innenräumen verboten. Im Außenbereich nur mit Aschenbechern; Kippen sicher entsorgen.

Grill und Feuerstelle dürfen nur an vorgesehenen/sicheren Außenbereichen, unter Aufsicht und unter Beachtung von Brandschutzregeln sowie etwaiger örtlicher Feuerverbote genutzt werden. Wasser/Sand bereithalten; keine Feuer bei starkem Wind/Trockenheit (Waldbrandgefahr!); Feuer nie unbeaufsichtigt lassen; nach Benutzung vollständig löschen.

Rauchmelder und Brandschutzausrüstung dürfen nicht manipuliert oder abgedeckt werden; Störungen sind zu melden.

8. Hauspflege, Reinigung und Abfallentsorgung

Das Haus ist sauber und gut gelüftet zu halten; Feuchtigkeitsschäden sind zu vermeiden.

Vor Abreise: Geschirr spülen und einräumen, Kühlschränke leeren, Abfall nach lokalen Vorgaben trennen (Papier, Verpackung, Rest, Bio; Glas ggf. zu Sammelstellen), Räume besenrein/aufgeräumt hinterlassen.

Verschüttetes sofort aufnehmen; Untersetzer/Topfunterlagen nutzen, um Oberflächen zu schützen.

Beim Verlassen Fenster schließen und Türen abschließen; Außenmobiliar bei Wind sichern.

Schäden/Mängel sind umgehend zu melden.

9. Versorgungsunternehmen, Zähler und Energieeinsparung

Energie sparen: Licht/Heizung nur bei Bedarf; Geräte nicht unnötig betreiben.

Zählerstände für Strom und Wasser werden beim Check-out durch die Vor-Ort-Betreuung (Jessica Neher) abgelesen. Brennholzverbrauch wird nach Kisten gezählt. Abrechnung erfolgt nach AGB.

10. Sicherheit und Einrichtung

Einrichtungen/Geräte nur bestimmungsgemäß verwenden; bereitgestellte Bedienhinweise beachten.

Flure/Notausgänge freihalten; keine Lagerung in Fluchtwegen.

Technische Anlagen (über die Gäste-Bedienebene hinaus, z.B. Sicherungskästen) nicht ohne Erlaubnis verstellen.

11. Parkplätze, Außenbereiche und Nachbarschaft

Nur ausgewiesene Parkflächen nutzen; Zufahrten freihalten.

Grundstücksgrenzen respektieren; kein unbefugtes Betreten von Nachbargrundstücken.

Außenbereiche nach Nutzung aufräumen; Lärm insbesondere abends begrenzen.

12. Verbotenes Verhalten

Verboten sind illegale Substanzen, Waffen, Feuerwerkskörper und gefährliche Stoffe.

Keine offenen Flammen in Innenräumen.

Kein Frittieren oder vergleichbare Tätigkeiten mit übermäßiger Fett-/Rauchentwicklung, sofern keine geeigneten Einrichtungen vorhanden sind.

13. Fundsachen, zurückgelassene Gegenstände

Fundsachen sind der Vor-Ort-Betreuung zu übergeben. Zurückgelassene Gegenstände können auf Wunsch auf Kosten des Gastes nachgesandt werden; im Übrigen erfolgt die Behandlung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

14. Regelverstöße und Konsequenzen

Bei Verstößen kann eine Abmahnung erfolgen; Kosten für Zusatzreinigung, Schäden, Nachbarschaftsbeschwerden und behördliche Bußgelder können dem Gast belastet werden.

Bei schweren oder wiederholten Verstößen (z.B. Sicherheitsverletzungen, massiv störende Feiern) kann der Betreiber den Aufenthalt ohne Erstattung sofort beenden und die Räumung verlangen.